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ERGO Schutzbrief Versicherungsbedingungen

(ASB Profi 3,5 t)

Einleitung:
• Mit einem Kfz-Schutzbrief sind Sie als Mieter*innen/Fahrer*innen bei Pannen, Unfällen und auch bei Diebstahl zusätzlich durch Mustang mieten abgesichert.
• Nachfolgend finden Sie alle Leistungen der Schutzbriefversicherung bei Pannen, Unfall oder Diebstahl mit dem Mietfahrzeug.
• Mustang mieten übernimmt keine Kosten, die durch einen Fahrzeugausfall entstehen.
Der Kfz-Schutzbrief gilt ausschließlich für Fahrzeug 1, 2 und 3 aus unserem Fuhrpark.

1. Was leistet meine Schutzbriefversicherung Profi 3,5 t?
Der Schutzbrief Profi gilt bei Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeuges. In diesen Fällen organisieren wir die unten aufgeführten Serviceleistungen für Sie bzw. übernehmen die Kosten dafür. Der Schutzbrief gilt Deutschland

2. Was ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für das im Antrag genannte Fahrzeug.

Worauf können Sie zählen?
Wenn das versicherte Fahrzeug durch Panne oder Unfall nicht mehr fahrbereit ist, gestohlen wurde, erbringen wir folgende Leistungen (Organisation und Kostenübernahme). Die Leistungen gelten für Fahrer und Mitfahrer des versicherten Fahrzeugs.

Schadensfall am Firmensitz
3.1 Pannen- und Unfallhilfe:
bis 110 Euro; bei Organisation durch ERGO insgesamt bis zu 200 Euro für Ziffer 3.1 und 3.2 zusammen.
3.2 Abschleppen: bis 160 Euro; bei Organisation durch ERGO insgesamt bis zu 200 Euro für Ziffer 3.1 und 3.2 zusammen.
3.3 Bergen: Ist Ihr Fahrzeug von der Straße abgekommen, bergen wir es.
3.4 Mietwagen: bis 52 Euro pro Tag für die Dauer der Reparatur; nach Panne max. 2 Tage; nach Unfall oder Diebstahl max. 7 Tage.

Schadensfall mindestens 50 km vom Firmensitz entfernt
3.5 Weiter-/Rückfahrtservice: Wir organisieren die Rückreise per Bahn 2. Klasse oder Flug in der Economy Class zu Ihrem Firmensitz und für eine Person wieder zurück zur Reparaturwerkstatt am Schadensort. Oder die Weiterreise zum Zielort sowie die Rückreise vom Zielort zur Reparaturwerkstatt am Schadensort.
3.6 Übernachtung: max. 50 Euro p. P. und Nacht für bis zu 3 Nächte, sofern die Reparatur so lange dauert. Wenn Sie mehr als eine Übernachtung in Anspruch nehmen, haben Sie daneben keinen Anspruch auf die Leistungen nach Ziffer 3.4 und 3.6.
3.7 Mietwagen: bis 52 Euro pro Tag und bis die Reparatur abgeschlossen ist, maximal 7 Tage. Zur Heimreise aus dem Ausland bis maximal 364 Euro (nicht kombinierbar mit der Leistung nach Ziffer 3.4).
3.8 Unterstellung des Fahrzeugs: bis max. 2 Wochen – jedoch nicht bei einem Totalschaden.
3.9 Ersatzfahrer: Wir stellen einen Ersatzfahrer, wenn der Fahrer auf einer Reise erkrankt und keiner der Mitreisenden das versicherte Fahrzeug zurückfahren kann. Wenn Sie die Rückreise selber organisieren, zahlen wir bis zu 0,26 Euro pro km für die einfache Strecke.
3.10 Taxiservice: bis 26 Euro.

Schadensfall im Ausland
3.11 Fahrzeugverschrottung:
Wir organisieren für Sie die Fahrzeugverschrottung und übernehmen anfallende Kosten.
3.12 Versand von Ersatzteilen: Wir schicken Ihnen die im Ausland nicht verfügbaren Ersatzteile.
3.13 Fahrzeugrückholung: Wird Ihr Fahrzeug nach einem Diebstahl wieder aufgefunden, bringen wir es zu Ihrem Firmensitz. Holen Sie es selbst ab, erstatten wir 0,26 Euro je km (einfache Fahrt). Dies gilt nicht bei einem Totalschaden.
3.14 Fahrzeugtransport-Service: Sofern keine Reparatur in drei Werktagen erfolgen kann, bringen wir Ihr Fahrzeug per Sammeltransport zu Ihrem Firmensitz zurück.
3.15 Verlust von Zahlungsmitteln: Wir stellen den Kontakt zu Ihrer Bank her und helfen bei Kartensperrungen.

Was ist nicht bzw. nicht in vollem Umfang versichert?
Wir leisten nicht, wenn

4.1 das Schadenereignis durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Erdbeben, Kernenergie, die innerhalb von 3 Monaten vor Reisebeginn erstmalig oder wiederholt aufgetreten ist oder noch vorhanden war, verursacht wurde;
4.2 das Schadensereignis vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen;
4.3 der Fahrer ohne vorgeschriebene Fahrerlaubnis gefahren ist oder an Fahrveranstaltungen (z. B. Rennen) teilgenommen hat;
4.4 das Fahrzeug zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder Vermietung verwendet wurde; dieser Ausschluss gilt nicht, wenn laut Versicherungsschein Selbstfahrervermietfahrzeuge bzw. Taxen versichert sind.
4.5 Weiter besteht kein Versicherungsschutz für:
Fahrzeuge, die während des Eintritts des Versicherungsfalls lebende Tiere transportieren,
Schäden an Kühlsystemen oder Hebevorrichtungen,
Kosten, die bei einer Umladung auf ein anderes Fahrzeug anfallen.

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