Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Stand 18. Februar 2013

Einleitung: Das eingesetzte Fahrzeug ist nach der aktuellen Straßenverkehrszulassungsordnung zugelassen und Vollkaskoversichert. Mustang mieten weist darauf hin, dass der Sicherheitsstandard nicht dem eines Neufahrzeuges entspricht. Das Fahrzeug wird regelmäßig gewartet und entspricht dem technischen Stand und den Sicherheitsstandards aus den 60er-Jahren (schwammige Lenkung, schwache Trommelbremsen, Ölverlust, bei Regen Wassereintritt in den Innenraum, der Tachometer zeigt nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit an). Der Mieter*innen erkennt, mit der Inanspruchnahme der Leistung, die Besonderheiten für die Nutzung eines historischen Fahrzeuges an. Der Mieter*innen ist verpflichtet, alle Fahrgäste über diesen Umstand zu informieren.

Grundsätzlich gilt, dass der Mieter*innen/Fahrer*innen seine komplette Fahrweise dem Fahrzeug, dessen technischen Jahrganges und Alter anpasst. Dem Mieter*innen/Fahrer*innen ist bewusst, dass das Fahrzeug ausschließlich zum gemütlichen Herumfahren geeignet ist. Schnelles Anfahren und sportliche Fahrweisen führen zu hohem Verschleiß und Schäden. Mustang mieten bittet den Mieter*innen/Fahrer*innen daher um entsprechende Rücksichtnahme bei der Fahrweise.

Höhere Gewalt: Mustang mieten weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zuverlässigkeit eines Historischen Fahrzeuges nicht garantiert werden kann. Bei technischen Problemen oder Schnee kann das Fahrzeug nicht eingesetzt werden. Als Fälle der höheren Gewalt gelten insbesondere Ereignisse oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Mustang mieten liegen. In diesen Fällen sind jegliche Haftungsansprüche, Entschädigungen, Rabatte sowie die Erstattung von entstandenen Kosten und Auslagen des Mieters ausgeschlossen, da der Mieter vor der Buchung über die möglichen Risiken umfassend informiert wurde.

Dem Mieter*innen ist bei einer Buchung das Risiko eines Fahrzeugausfalls bewusst und erklärt sich mit den besonderen Umständen einverstanden. Mit der Inanspruchnahme der Leistung von Mustang mieten akzeptiert der Mieter*innen die die Geschäftsbedingungen.

Kündigung
• Eine Kündigung aus dem Vertrag muss von dem Mieter*innen in kurzer Schriftform per Email erfolgen.
• Das Nichtzusenden der zu unterschreibenden Dokumente stellt keine Kündigung dar.

Berechtigung zur Fahrzeugführung
• Der Fahrer*innen ist mindestens 25 Jahre alt.
• Der Fahrer*innen ist im Besitz eines gültigen Führerscheins.
• Der Fahrer*innen besitzt eine durchgängige Fahrpraxis von mindestens 4 Jahren.

Dokumente der Mieter*innen
• Vor der Fahrzeugübergabe ist die Vorlage eines Führerscheins und eines Personalausweises oder eines Reisepasses der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen erforderlich.

Fahrzeug Einweisung
• Sollte bei der Einweisung die erforderliche Eignung des Mieter*innen und der Zusatzfahrer*innen nicht festgestellt werden, ist Mustang mieten berechtig, mit sofortiger Wirkung von allen vertraglichen Vereinbarungen zurückzutreten.
• Der Mieter*innen ist bei einer Fahruntauglichkeit verpflichtet, den festgelegten Mietpreis zu leisten.

Sicherheitsgurte und Kopfstütze
• In dem Fahrzeug gilt eine Ausnahme von der Anschnallpflicht.
• In dem Fahrzeug sind keine Sicherheitsgurte und Kopfstützen.

Mitnahme von Kindern
• Kinder ab drei Jahre (unter 150 cm Körpergröße) müssen auf dem Rücksitz Platz nehmen.
• Kinder ab drei Jahre (ab 150 cm Körpergröße) müssen auf dem Vorder- und Rücksitz Platz nehmen.
• Kinder ab 12 Jahren (ab 150 cm Körpergröße) werden nach dem StVO Erwachsenen gleichgestellt und bedürfen keiner besonderen Sicherungspflicht.

Fahrweg und Auslandsfahrten
• Die Benutzung des Fahrzeugs beschränkt sich ausschließlich auf den öffentlichen Straßenverkehr der Deutschen Bundesrepublik.
• Das Verlassen der Deutschen Bundesrepublik ist untersagt.
• Das Befahren von Rennstrecken ist untersagt.

Umweltzone
• Das Fahrzeug ist von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes befreit, auch wenn es nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet ist.

Straßenverkehrsordnung
• Bei Verstößen gegen die Verkehrs- und Ordnungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung oder weiteren gesetzlichen Bestimmungen haftet der Mieter*innen und/oder der Fahrer*innen ausnahmslos.
• Mustang mieten übernimmt keine Haftung für die korrekte Anzeige der Stundenkilometer (km/h) / Meilen pro Stunde (m/s) und den damit verbundenen Geschwindigkeitsübertretungen, Strafzetteln und Fahrverboten.
• Der Mieter*innen verpflichtet sich sämtliche anfallenden Buß- und Verwarnungsgelder, Gebühren, Verwaltungsaufwand und sonstige Kosten zu übernehmen. Die Bearbeitungsgebühr bei Ordnungswidrigkeiten beträgt 20,00€.

Streckenzähler
• Der Tachometer zählt in Meilen. Eine Meile ergeben 1,6km.

Parken über Nacht
• Nächtliches Parken von 22:00 bis 06:00 Uhr an öffentlichen Straßen ist nicht erlaubt.

Autounfall
• Kommt es zu einem Unfall und/oder Beschädigung des Fahrzeuges während der Mietzeit, verpflichtet sich der Mieter*innen, den Unfallort gem. der StVO abzusichern, die Polizei einzuschalten und Mustang mieten sofort über die Ereignisse zu informieren.

Fahrzeugausfall
• Kommt es zu einer technischen Störung oder einem Defekt des Fahrzeuges während der Mietzeit, verpflichtet sich der Mieter*innen, Mustang mieten sofort über die Ereignisse zu informieren.
• Bei einem Fahrzeugausfall ist Mustang mieten nicht verpflichtet dem Mieter*innen ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Entschädigungen und Rabatte sind ausgeschlossen.
• Bei einem unverschuldeten Fahrzeugausfall gibt es kein Geld zurück. Stattdessen schenken wir Ihnen einen ganzen neuen Tag mit dem Fahrzeug.
Mustang mieten übernimmt keine Kosten, die durch einen Fahrzeugausfall (Panne & Unfälle) entstehen. Dazu zählen das Bergen und Abschleppen des Fahrzeuges (Transport zur Werkstatt, Rückführung), Übernachtung (Hotel), Mietwagen oder Taxi, Krankenrücktransport, Weitertransport (für die Weiterreise per Bahn, Flugzeug). Dies gilt auch für alle weiteren anfallenden Unkosten.
• Haftung auf Schadensersatzansprüche (Entschädigungen und Rabatte) an Mustang mieten sind ausgeschlossen.

Cabrioverdeck
• Das Verdeck mit Vinyl Scheibe darf erst ab einer Außentemperatur von 15 Grad geöffnet werden. Die Vinyl Scheibe kann sonst durchbrechen. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 1000,00€.

Schäden
• Bei Schäden am Fahrzeug durch ein nicht sachgemäß geschlossenes Verdeck, Klebestreifen, Schleifen, Blumenschmuck, Tierhaaren oder -kratzern, können Mehrkosten durch eine spezielle Reinigung und/oder Reparatur entstehen.

Selbstbeteiligung
• Die Selbstbeteiligung bei einem vom Mieter*innen verursachten Unfall oder Schaden am Fahrzeug beträgt 2500,00€. Alle entstandenen Schäden am Fahrzeug unter 2500,00€ werden vom Mieter*innen persönlich getragen und über die Werkstatt von Mustang mieten wieder instand gesetzt.
• Welchen Zweck hat die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist eine präventive Schutzmaßnahme. Sie dient dazu, den Mieter*innen anzuhalten, verantwortungsvoll mit dem versicherten Fahrzeug umzugehen und sich verantwortungsvoll zu verhalten (z. B. keinen Alkohol -oder Drogenkonsum am Steuer, keine gefährlichen Fahrmanöver oder illegale Autorennen). Wer weiß, dass er im Schadensfall auch selbst unmittelbar finanziell zur Verantwortung gezogen wird, handelt vorsichtiger und umsichtiger.

Kontroll -und Warnleuchten
• Der Mieter*innen ist dazu verpflichtet, Mustang mieten über aufblinkende Warnleuchten im Fahrzeug in Kenntnis zu setzen.

Höchstgeschwindigkeit
• Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Fahrzeug beträgt 100 km/h. Schnelles anfahren und sportliche Fahrweisen sind nicht erwünscht und werden Mustang mieten mit einen GPS-Tracker übermittelt. Aufgrund des erhöhten Verschleißes durch diese Fahrweise wird dies mit einer Geldstrafe in Höhe von 300,00€ geahndet.

Hochzeitsschmuck
• das Verwenden von Blumenschmuck kostet aufgrund der entstehenden feinen Schäden & Beulen an der Motorhaube 35,00€.
• das entfernen von Hochzeitsschmuck (Bänder, Blumen, Schleife, Seile, Saugknopfflecke) kostet 25,00€.

Bremsen
• Die Bremswege sind länger und bedürfen eines deutlich größeren Kraftaufwandes als bei Neufahrzeugen. Der Mieter*innen hat dies bei seiner Fahrweise strengstens zu beachten, vor allem für seine eigne Sicherheit.

Rauchen im Fahrzeug
• Alle Fahrzeuge sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.

Autowäsche
• Das Fahrzeug darf ausschließlich per Hand gewaschen werden. Die Benutzung von Waschanlagen ist untersagt.

Verschmutzung
• Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeuges behält sich Mustang mieten vor, eine Sonderreinigungspauschale bis 100,00€ zu berechnen.

Fahrzeuginnenraum
• Der Fahrzeuginnenraum sollte bei Fahrzeugrückgabe im selben sauberen Zustand sein, wie bei der Fahrzeugübergabe.
• Sollte der Fahrzeuginnenraum verschmutzt sein, wird Ihnen eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von 25,00€ berechnet und direkt von der Kaution abgezogen.

Abhol- oder Rückgabezeit
• Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Abhol- oder Rückgabezeit um mehr als 15 Minuten können Mehrkosten von 35,00€ pro angefangene Std. anfallen.
• Überzieht der Mieter die Rückgabe über 30 Minuten, verlängert sich die Mietdauer automatisch bis zum nächsten Morgen zum Preis von 75,00€.

Treibstoff
• Das Fahrzeug darf ausschließlich mit Super Benzin E5 betankt werden.
• Als Nachweis der korrekten Betankung ist der Mieter*innen verpflichtet, Mustang mieten alle Tankbelege bei der Fahrzeug-Rückgabe vorzulegen.
• Wenn der Mieter*innen einzelne Belege nicht vorlegen kann oder die Belege zeitlich, örtlich und nicht mit den gefahrenen Kilometern übereinstimmen, muss das Kraftstoffsystem geleert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 500,00€.

Tankregelung
• Mustang mieten übergibt das Fahrzeug mit einem vollen Tank und erwartet das Fahrzeug mit einem vollen Tank zurück.
• Die letzte Betankung vor der Rückgabe des Fahrzeuges ist an der „Aral Tankstelle, Kölnstraße 1, 50999 Köln.“
• Als Nachweis der korrekten Betankung ist der Mieter*innen verpflichtet, Mustang mieten alle Tankbelege bei der Fahrzeug-Rückgabe vorzulegen.
• Wenn der Mieter*innen diese Tankbelege nicht vorzeigen kann, wird eine pauschale Wiederbetankungsgebühr in Höhe von 59,50€ berechnet und direkt von der Kaution abgezogen.

Falschbetankung
• Sollte der Mieter*innen das Fahrzeug falsch betankt haben, darf der Motor auf keinen Fall gestartet werden!
• Bei Falschbetankung belaufen sich die Kosten auf 500,00€ bis 10.000,00€.

Wiederbetankungskosten
• Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurück übergibt, wird eine Wiederbetankungsgebühr in Höhe von 25,00€ plus tagesaktuellem Preis je Liter Kraftstoff berechnet.

GPS-Tracker
• Das Fahrzeug ist mit einem GPS-Tracker ausgestattet, der Mustang mieten permanent den Standort, Geschwindigkeit sowie den Status der Zündung übermitteltet. Mit der Anmietung des Fahrzeuges akzeptiert der Mieter die Benutzung des GPS-Trackers.

Haftungsausschluss
• Der Vermieter Mustang mieten, übernimmt keinerlei Haftung für Ereignisse, die durch höhere Gewalt bedingt sind. In solchen Fällen sind Haftungsansprüche, Entschädigungen, Rabatte sowie eine Erstattung von entstandenen Kosten und Auslagen des Mieters ausgeschlossen.
• Der Vermieter Mustang mieten übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Personen- und Sachschäden.
• Der Vermieter Mustang mieten übernimmt keine Haftung für Schäden die durch Fahrzeug entstanden sind.
• Der Vermieter Mustang mieten übernimmt keine Haftung für Schäden die durch Ölverlust (z.B.: in Film-, Fernsehe- und Fotostudios oder einem anderen Ort und Untergrund) entstanden sind.
• Für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen oder während der Fahrzeugmiete beschädigt werden, übernimmt Mustang mieten keine Haftung.
• Für Schäden die an Elektrogeräten durch die Benutzung des Zigarettenanzünders oder USB-Anschlüsse entstehen, übernimmt Mustang mieten keine Haftung.

Fahrlässigkeit/Vorsatz der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen
• Der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen haftet unbeschränkt für alle Schäden am Fahrzeug in der Vollkasko- und Haftpflichtversicherung für die Reparaturkosten bis maximal in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
• Der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen haftet unbeschränkt für alle Schäden an Dritten.

Haftung des Mieter*innen
• Der Mieter*innen haftet für alle entstandenen Schäden (z.B.: Falschbetankung, Vandalismus) am Fahrzeug in der Vollkasko- und Haftpflichtversicherung für die Höhe der Reparaturkosten bis maximal 2500,00€ Selbstbeteiligung.

Höhere Gewalt
• Das Fahrzeug wird bei Schnee oder Schneefall nicht für ihre Buchung freigegeben.

Zahlungsbedingungen
• Die Zahlung der Fahrzeugmiete und die Kaution sind per Vorabüberweisung oder bei der Fahrzeugübergabe vor Ort in bar zu entrichten.

Reiserücktritt und Stornogebühren
• Ein Rücktritt aus dem Vertrag muss von dem Mieter*innen in kurzer Schriftform per Email erfolgen.
• Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter*innen folgenden Aufwendungsersatz gegenüber Mustang mieten zu entrichten:
Bei einer fristgerechten Kündigung des Mieter*innen bis 31 Tage vor Fahrtantritt wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00€ erhoben.
30. Tag vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises
14. Tag vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
13. Tag bis 1. Tag vor Mietbeginn: 90 % des vereinbarten Mietpreises
Bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Mietpreises

Gerichtsstand, Schriftform
• Gerichtsstand ist Köln
• Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

Gutscheine
• Ein Gutschein ist ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig.
• Ein Gutschein ist frei übertragbar.
• Ein Gutschein kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden.

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DISPOSITION & RECHNUNGSWESEN
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